Von Ihrem Anruf bis zum Psychotherapieantrag


 

Privatversicherte Patienten:

 

Nach der Vereinbarung eines Erstgesprächs, bei dem Sie mir Ihre Problematik schildern und Sie mich und meine Arbeitsweise kennen lernen, entscheidet sich, ob die Behandlung fortgeführt wird. Gemäß Ihres Versicherungsvertrages werden die Sitzungen entweder direkt fortgesetzt oder es wird nach 4 weiteren (probatorischen) Kennenlernsitzungen ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Die Länge der Psychotherapie hängt von der Ausprägung Ihrer psychischen Beschwerden ab.


 

Selbstzahlende Patienten:

 

Bei einer Einzeltherapie, Paartherapie und psychotherapeutischer Beratung sind Sie an keine Formalitäten gebunden und können nach einer telefonischen Erstgespräch-Vereinbarung und bei einer psychotherapeutischer Notwendigkeit in der Regel die Behandlung zeitnah anfangen.